Rechtsprechung
RFH, 11.03.1921 - I A 14/21 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1921,629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 13.12.1978 - I R 39/78
Zum Begriff "Förderung der Allgemeinheit" im Gemeinnützigkeitsrecht
In seiner Entscheidung vom 1. Februar 1921 I A 228/20, RFHE 5, 13 (zu § 3 Nr. 2 Buchst. b des Kapitalertragsteuergesetzes), ging der Reichsfinanzhof (RFH) unter Hinweis auf die Begründung (Verhandlungen der verfassunggebenden Deutschen Nationalversammlung, Bd. 337, Aktenstück Nr. 677) zum Gesetz über das Reichsnotopfer vom 31. Dezember 1919 - RNOG - (RGBl 1919, 2189) davon aus, daß auch "eine Veranstaltung oder Einrichtung ... der Allgemeinheit" diene, "die nur einem örtlich oder beruflich oder nach beiden Richtungen hin begrenzten Kreise zugute kommen sollen, sofern nur dieser Kreis nicht in sich fest abgeschlossen ist durch ein bestehendes engeres Band..." (ebenso RFH-Urteil vom 11. März 1921 I A 14/21, RFHE 5, 156; vgl. auch Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1929 VI. D. 101/27, Entscheidungen des Preußischen Oberverwaltungsgerichts, Bd. 84 S. 44).